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   BGH, 16.03.1993 - 4 StR 65/93   

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https://dejure.org/1993,5012
BGH, 16.03.1993 - 4 StR 65/93 (https://dejure.org/1993,5012)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1993 - 4 StR 65/93 (https://dejure.org/1993,5012)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1993 - 4 StR 65/93 (https://dejure.org/1993,5012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 421 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68

    Begehungsweise im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges - Notzucht

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 4 StR 65/93
    Eine bloße Ausnutzung der durch eine vorausgegangene Fahrt entstandenen Lage reicht nicht aus (vgl. BGHSt 22, 328, 329; Dreher/Tröndle 46. Aufl. StGB 69 Rdn. 3 i.Verb.m. 44 Rdn. 6).
  • BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79

    Abgrenzung zwischen innerberuflichem und außerberuflichem Bereich - Ausrichtung

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 4 StR 65/93
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 29, 97, 98 f; BGH GA 1986, 120; BGHR StGB vor 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 5; BGHR StGB 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 380/85

    Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Erheblich

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 4 StR 65/93
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 29, 97, 98 f; BGH GA 1986, 120; BGHR StGB vor 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 5; BGHR StGB 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1).
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